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Nachweise

Lautjagernachweis

(1) Der Lautjagernachweis kann erbracht werden
1. durch spurlautes Jagen (nur an Fuchs oder Hase) auf der HZP und VGP oder auf gleichwertigen Prüfungen,
2. durch lautes Stöbern auf VGP (§ 52VGPO) oder auf gleichwertigen Prüfungen,
3. durch Zeugnis von zwei Verbandsrichtem über lautes Stöbern gemäß § 52 VGPO, auch anlässlich einer Jagd,
4. durch spurlautes Jagen bei einem Vbr-Nachweis.

(2) Der Antrag ist formlos von dem zuständigen Verein innerhalb von vier Wochen beim Stammbuchamt zu stellen.

 

 

Armbruster

I. Leistungszeichen des Jagdgebrauchshundverbandes

1. Das Armbruster-Haltabzelchen (AH)

(1) Die Stiftung Armbruster-Haltabzeichen ist auf der 57. Hauptversammlung des Jagdgebrauchshundverbandes am 15. März 1970 durch Beschluss dieser HV mit allen Rechten und Pflichten vom JGHV übernommen worden.

(2) Das Armbruster-Haltabzeichen wird unter folgenden Bedingungen verliehen:
Der Hund muss auf einer Verbandsprüfung bei der freien Suche im Feld gemäß §§ 19 und 31 VZPO bzw. § 78 VGPO an jedem Hasen gehorsam im Sinne des § 96 Abs. 1 VGPO sein, den er eräugt. Dabei muss er mindestens einmal ca. 20 m vom Führer entfernt sein.

(3) Außerdem muss er bei der ersten dazu geeigneten Gelegenheit nach Außersichtkommen des Hasen auf dessen Spur eine Spurarbeit nach § 17 bzw. § 29 VZPO zeigen, die mindestens mit dem Prädikat "gut" bewertet wird.

(4) Diese Bedingungen können an einem Hasen erfüllt werden. Bei mehrfachem Vorkommen von Hasen genügt eine Spurarbeit.

(5) Das Haltabzeichen kann nicht verliehen werden, wenn der Hund zwar an jedem eräugten Hasen gehorsam ist, aber nicht bei der ersten dazu geeigneten Gelegenheit zur Spurarbeit das Mindestprädikat "gut" erhält.

(6) Der Verbandsverein, auf dessen Prüfung ein Hund diese Bedingungen - unabhängig von dem Bestehen der Prüfung - erfüllt hat, beantragt das Haltabzeichen beim Stammbuchführer.

 

Härtenachweis ( / )

(1) Die befugte Tötung von Raubwild, wildernden Katzen und Waschbären im Rahmen des Jagdschutzes ist zunächst Aufgabe des Jägers mit der Schußwaffe. Sofern ein Jagdgebrauchshund ein Stück gegriffen hat und sofort tötet, bevor ein Erlegen mit der Schußwaffe möglich war, handelt es sich um waidgerechte Jagdausübung.

(2) Wenn eine derartige selbständige Arbeit zuverlässig bezeugt wird, kann für den betreffenden Hund das Leistungszeichen „ Härtenachweis " beim Jagdgebrauchshundverband registriert werden. Der Härtenachweis muss von einem Verbandsverein innerhalb von vier Wochen nach Erbringung auf dem vorgeschriebenen Formular beim Stammbuchamt beantragt werden.